EU AI Act: Was auf deine Steuerkanzlei zukommt.
Die europäische KI-Verordnung ist in Kraft und wird stufenweise anwendbar. Für Steuerkanzleien ist sie kein Grund zur Panik, aber ein guter Anlass, den eigenen KI-Einsatz zu ordnen. Dieser Ratgeber erklärt, was gilt, was kommt und was du jetzt praktisch tun solltest.
Stand: Juli 2026.

Worum es geht.
Die Verordnung (EU) 2024/1689, kurz EU AI Act, reguliert KI-Systeme nach ihrem Risiko: Verbotene Praktiken wie Social Scoring stehen ganz oben, Hochrisiko-Systeme unterliegen strengen Pflichten, für bestimmte Systeme gelten Transparenzpflichten und der große Rest bleibt weitgehend frei von Sonderpflichten.
Kanzleien sind dabei in aller Regel Betreiber (Deployer) von KI-Systemen, nicht deren Anbieter. Die meisten und strengsten Pflichten der Verordnung treffen die Anbieter; für Betreiber außerhalb des Hochrisiko-Bereichs bleibt die Liste überschaubar.
Ist Kanzlei-KI ein Hochrisiko-System?
Nach unserer Einschätzung: nein. Hochrisiko-Systeme sind in Anhang III der Verordnung abschließend aufgezählt, darunter Bereiche wie Beschäftigung und Personalauswahl, Kreditwürdigkeitsprüfung, Strafverfolgung oder kritische Infrastruktur. KI-Assistenz, die in der Steuerkanzlei Dokumente auswertet, Kommunikation entwirft und Auswertungen vorbereitet, während die fachliche Entscheidung bei den Berufsträgern bleibt, fällt in keine dieser Kategorien.
Wichtig: Das ist eine Einschätzung, keine behördliche Feststellung, und sie hängt vom konkreten Einsatz ab. Wer dasselbe Werkzeug etwa für Personalentscheidungen in der eigenen Kanzlei nutzt, kann schnell in einer Anhang-III-Kategorie landen.
Transparenz und Kennzeichnung.
Ab dem 2. August 2026 gelten für KI-Systeme, die mit Menschen interagieren oder Inhalte erzeugen, Transparenzpflichten (Art. 50): Nutzer müssen erkennen können, dass sie es mit KI zu tun haben, und bestimmte KI-erzeugte Inhalte sind zu kennzeichnen.
Für Kanzleien praktisch relevant: Die fachliche Verantwortung für Ergebnisse bleibt ohnehin bei der Kanzlei. Eine saubere interne Kennzeichnung, was KI-gestützt entstanden ist, hilft bei Prüfung und Nachweis. Wie SOFI Transparenz und Kennzeichnung umsetzt, steht auf der Seite KI-Transparenz.
KI-Kompetenz nach Art. 4.
Bereits anwendbar ist die Pflicht zur KI-Kompetenz: Wer KI-Systeme betreibt, muss dafür sorgen, dass die eigenen Mitarbeitenden über ausreichende KI-Kenntnisse verfügen, abgestimmt auf Rolle und Einsatzkontext.
Für Kanzleien heißt das nicht Zertifikatskurse für alle, sondern: Die Menschen, die mit KI-Werkzeugen arbeiten, verstehen deren Möglichkeiten, Grenzen und Fehlerbilder, etwa dass generative KI überzeugend klingende Fehler produzieren kann und Ergebnisse deshalb stets geprüft werden.
Der Zeitplan in Kürze.
- 1. August 2024: Die Verordnung tritt in Kraft.
- 2. Februar 2025: Verbotene Praktiken und die Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4) gelten.
- 2. August 2025: Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) gelten.
- 2. August 2026: Der Großteil der Verordnung wird anwendbar, darunter die Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III und die Transparenzpflichten des Art. 50.
- Für einzelne Bereiche gelten längere Übergangsfristen; Details konkretisieren Durchführungsrechtsakte und Leitlinien der EU-Kommission fortlaufend.
Was deine Kanzlei jetzt tun sollte.
Keiner dieser Schritte erfordert externe Berater oder große Budgets. Zusammen ergeben sie eine solide Grundlage, auf der auch künftige Konkretisierungen der Verordnung aufsetzen.
- Inventar anlegen. Welche KI-Werkzeuge sind im Einsatz, offiziell und inoffiziell? Auch Diktier-Apps, Übersetzer und KI-Funktionen in Bestandssoftware zählen dazu.
- Eine kurze KI-Richtlinie schreiben. Welche Werkzeuge dürfen für welche Daten genutzt werden, wer gibt Ergebnisse frei und wie wird intern gekennzeichnet, was KI-gestützt entstanden ist?
- KI-Kompetenz aufbauen. Eine kompakte interne Schulung zu Möglichkeiten, Grenzen und typischen Fehlern deckt Art. 4 in den meisten Kanzlei-Konstellationen sinnvoll ab. Wiederholung einplanen, die Werkzeuge ändern sich schnell.
- Anbieter prüfen. Kläre Datenfluss, Vertraulichkeit und Verträge, bevor Mandantendaten fließen. Die Anbieter-Checkliste führt durch die vierzehn wichtigsten Fragen.
- Dokumentieren. Halte Auswahlentscheidung, Verträge und Schulungen fest. Das trägt zugleich zur sorgfältigen Auswahl nach § 203 StGB und § 62a StBerG bei, zwei Pflichtenkreise, eine Dokumentation.
Der AI Act regelt, wie KI eingesetzt wird. Wo deine Daten dabei bleiben und wer sie sehen kann, ist eine eigene Frage; wie SOFI sie beantwortet und belegt, zeigt die Seite Datensouveränität.
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine, redaktionelle Information (Stand Juli 2026) und keine Rechtsberatung. Die Einstufung einzelner Systeme hängt vom konkreten Einsatz ab.
