SOFI und die Alternativen.
Die führenden KI-Lösungen für Kanzleien, verständlich aufbereitet. Prüfe in Ruhe, worauf es bei Verschwiegenheit und Datenschutz ankommt, und finde die Lösung, die zu deiner Kanzlei passt.
Der direkte Vergleich.
Wähle bis zu drei Anbieter und vergleiche sie Punkt für Punkt mit SOFI, Kriterium für Kriterium in derselben Tiefe.
Bis zu drei Anbieter gleichzeitig.
| Kriterium | Unser ProduktSOFI for Tax | ChatGPT EnterpriseZum ausführlichen Vergleich | Microsoft 365 CopilotZum ausführlichen Vergleich |
|---|---|---|---|
| Training auf euren Daten | Ausgeschlossen Kein Training auf Kanzleidaten; Eingaben und Ergebnisse werden nicht zum Training von Modellen verwendet. | Ausgeschlossen Geschäftsdaten werden standardmäßig nicht zum Training genutzt; eine Nutzung erfolgt nur bei ausdrücklichem Opt-in. | Ausgeschlossen Prompts, Antworten und über Microsoft Graph abgerufene Daten werden nicht zum Training der zugrunde liegenden Foundation-Modelle genutzt. |
| Ort der Verarbeitung | EU Inferenz im Standard in Rechenzentren in der EU. | EU mit Ausnahmen EU-Datenhaltung für neue Enterprise-Workspaces (seit 02/2025). EU-GPU-Inferenz für berechtigte Kunden seit 11/2025; die Nicht-GPU-Verarbeitung (u. a. Authentifizierung, Routing, Analytics) kann laut Dokumentation weiterhin außerhalb der Region erfolgen. | EU mit Ausnahmen EU-Data-Boundary-Dienst mit dokumentierten Ausnahmen: LLM-Aufrufe können bei hoher Auslastung Regionen wechseln, Security Operations halten Daten primär in den USA, von Copilot ausgelöste Bing-Websuchen liegen außerhalb von DPA und Boundary (abschaltbar), Anthropic-Modelle sind derzeit von der Boundary ausgenommen. |
| Vertrauliche Ausführung (TEE) und Attestierung | Vorhanden Inferenz im Standard im Trusted Execution Environment; Remote Attestation bei jedem Verbindungsaufbau, Prüfkette und Quellcode der Vertrauensbasis öffentlich. | Nicht dokumentiert Ein hardwaretechnischer Ausschluss des Betreiberzugriffs (TEE) wird nicht angeboten. Der Schutz ist organisatorisch geregelt: Zugriff autorisierter Mitarbeitender nur mit Zustimmung des Kunden oder bei gesetzlicher Pflicht. | Nicht dokumentiert Für die Copilot-Inferenz ist Confidential Computing derzeit nicht dokumentiert; der Schutz vor Betreiberzugriff beruht auf organisatorischen Kontrollen (RBAC, Logging, optional Customer Lockbox). Positiv: Das Azure-OpenAI-Abuse-Monitoring mit menschlichem Review ist für Copilot abgewählt. |
| Berufsrecht (§ 203 StGB, § 62a StBerG) | Adressiert Architektur auf § 203 StGB und § 62a StBerG ausgelegt; Verschwiegenheitsverpflichtung durchgängig in der Auftragsverarbeitungskette. | Keine öffentliche Angabe Eine spezifische Adressierung von § 203 StGB oder § 62a StBerG ist in der öffentlichen Enterprise-Dokumentation nicht ersichtlich. | Teilweise adressiert Microsoft bietet für Microsoft-365-Dienste eine Zusatzvereinbarung für Berufsgeheimnisträger zum Microsoft Customer Agreement an; eine ausdrücklich Copilot-spezifische § 203-Zusicherung ist in der Produktdokumentation nicht beschrieben. Governance-Werkzeuge (Purview: Sensitivity Labels, Audit, eDiscovery) unterstützen die Pflichten der Kanzlei. |
| US-Rechtszugriff (CLOUD Act) | EU-Anbieterkette EU-Anbieterkette (Deutschland, Österreich, Frankreich) ohne US-Konzernmutter in der Standard-Inferenzkette. | US-Rechtslage gilt OpenAI ist ein US-Anbieter; der CLOUD Act gilt unabhängig vom Speicherort. Das ist eine Rechtslage; für OpenAI ist ein konkreter Zugriff auf Geschäftskundendaten nicht belegt, branchenweit dokumentiert Microsofts eigener Transparenzbericht seit 2025 aber erste Fälle auch bei EU-Kunden. | US-Rechtslage gilt Microsoft ist ein US-Anbieter; der CLOUD Act gilt unabhängig vom Speicherort. Das ist eine Rechtslage; Microsofts eigener Transparenzbericht dokumentiert seit 2025 vereinzelte, sehr seltene Herausgaben von Enterprise-Inhalten auch bei EU-Kunden (H1/2025 ein US-Government-Contractor mit EU-Sitz, H2/2025 ein weiterer Fall; Stand 30.07.2026). |
| Zertifizierungen und Nachweise | Teilweise belegt Die Betreiberin der genutzten Inferenz-Plattform ist ISO-27001-zertifiziert; eine eigene ISO-27001-Zertifizierung der SOFI AI GmbH besteht nicht (Stand 15.07.2026). Nachweise auf Anfrage. | Belegt SOC 2 Type 2, ISO 27001:2022 und ISO 27701:2019; Verschlüsselung AES-256 at rest und TLS 1.2+ in transit. | Belegt Breites, auditiertes Zertifizierungsportfolio (u. a. ISO 27001), dokumentiert im Microsoft Service Trust Portal. |
| DATEV-Integration und Kanzlei-Workflows | Eingebaut DATEV-MCP-Server: arbeitet kontrolliert und weisungsgebunden direkt mit den Bestandsdaten der Kanzlei. | Keine öffentliche Angabe In der öffentlichen Produktdokumentation ist keine DATEV-Integration beschrieben (Stand 15.07.2026). | Keine öffentliche Angabe Copilot arbeitet auf M365-Daten (Microsoft Graph); eine DATEV-Integration ist in der Produktdokumentation nicht beschrieben. |
Alle Angaben Stand 30.07.2026, Kurzfassung der jeweiligen Detailseiten; dort stehen Quellen mit Abrufdatum und alle Pflichtangaben. Jede Einstufung bezieht sich auf einen konkreten Tarif in seiner Standardkonfiguration und ist keine Rechtsberatung. Angaben Dritter können sich ändern; genannte Marken sind Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber.
Alle Anbieter
Große KI-Plattformen
KI für Kanzleien
Weitere Anbieter
Wie wir vergleichen.
Ein Vergleich ist nur so belastbar wie die Regeln dahinter. Deshalb steht hier offen, worauf sich jede Einstufung bezieht, welche Abhängigkeiten sie hat und wo sie endet.
- Die Einstufungen und was sie bedeuten
- Je Kriterium gibt es vier Stufen. Ihre Beschriftung ist bewusst kriteriumsbezogen statt einheitlich Ja oder Nein: Bei negativ formulierten Kriterien wie US-Rechtszugriff oder Training auf euren Daten wäre ein pauschales Ja genau falsch herum. Die vierte Stufe, keine öffentliche Angabe, ist kein Vorwurf, sondern der Befund, dass wir zum Stand-Datum auf den geprüften Seiten nichts Belastbares gefunden haben. Jede Einstufung gilt für genau dieses eine Kriterium, nie für den Anbieter insgesamt.
- Der Tarif entscheidet, nicht der Markenname
- Derselbe Markenname läuft je nach Tarif unter verschiedenen Verträgen: Endkundenbedingungen für Einzelabos, Geschäftsbedingungen für Team- und Unternehmenstarife, eigene Bedingungen für den Zugang über Schnittstellen. Was für den Unternehmenstarif gilt, gilt deshalb nicht automatisch für das Einzelabo derselben Marke. Unsere Angaben beziehen sich auf das Angebot, das in der Spaltenüberschrift steht; fasst eine Spalte eine Produktfamilie zusammen, prüfe zusätzlich, welches Vertragsdokument für genau deinen Tarif gilt.
- Die Voreinstellung entscheidet, nicht das Maximum
- Viele Zusagen hängen an der Konfiguration: an einer abgeschalteten Missbrauchsprüfung, an zusätzlich abgeschlossenen Vertragsanlagen, an deaktivierter Websuche. Wir beschreiben, was ohne Zusatzschritte gilt, und benennen, wo für ein anderes Ergebnis zusätzliche Schritte nötig sind. Ein Kriterium, das erst nach einem Antrags- oder Freischaltverfahren erfüllt ist, ist im Kanzleialltag etwas anderes als eine Voreinstellung.
- Drei Datenkategorien, drei Messlatten
- Personenbezogene Daten, vertrauliche Mandantendaten und Berufsgeheimnisse nach § 203 StGB und § 62a StBerG sind drei Stufen mit steigenden Anforderungen. Ein Dienst kann für die erste Stufe geeignet sein und für die dritte nicht. Dazu kommen besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO, die in der Kanzlei häufiger vorkommen als gedacht: die Konfession in der Lohnabrechnung wegen der Kirchensteuer, Gesundheitsdaten aus Entgeltfortzahlung und Schwerbehinderung, die Gewerkschaftszugehörigkeit bei Beitragsabzügen. Manche Auftragsverarbeitungsverträge sehen die Verarbeitung genau dieser Kategorien nicht vor.
- Websuche und andere Nebenwege
- Greift ein Werkzeug ins offene Netz, kann für diesen Schritt ein anderes Vertragswerk gelten als für den Dienst selbst und die Anfrage kann beim Suchanbieter landen. Das ist einer der häufigsten Wege, auf denen Mandanteninhalte aus der ausgehandelten Vereinbarung herausfallen, oft ohne dass es in der Oberfläche sichtbar wird. Die Frage gehört deshalb getrennt vom Dienst selbst in jede Anbieterprüfung; die Anbieter-Checkliste stellt sie.
- Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist die Vorbedingung
- Art. 28 DSGVO verlangt einen Vertrag, bevor ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet. Fehlt er, ist die Verarbeitung von Mandantendaten kein Abwägungsfall, sondern unzulässig. Bei reinen Endkundenabos ist ein solcher Vertrag häufig gar nicht vorgesehen und manche Angebote treten überhaupt nicht als Auftragsverarbeiter auf, sondern als eigener Verantwortlicher: Dann gibt es keinen AVV und die Weitergabe braucht eine eigene Rechtsgrundlage. Prüfe außerdem, wie der Vertrag Unterauftragsverarbeiter regelt: Ankündigungsfrist, Widerspruchsrecht und die vollständige Kette bis zum Modellanbieter.
Geltungsbereich und Grenzen
- Diese Gegenüberstellung ist keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG. Die datenschutz- und berufsrechtliche Bewertung für die eigene Kanzlei bleibt Aufgabe der Kanzlei, im Zweifel mit anwaltlicher Unterstützung.
- Betrachtet werden Datenschutz und Berufsrecht. Andere Rechtsgebiete, etwa das Urheberrecht an Ein- und Ausgaben, Haftungsfragen oder die Pflichten aus der KI-Verordnung, sind nicht Gegenstand.
- Jede Einstufung setzt eine korrekte Konfiguration des jeweiligen Produkts voraus und ersetzt weder die eigene Risikoabwägung noch deren Dokumentation als Auswahlentscheidung.
- Grundlage sind die zum Stand-Datum öffentlich verfügbaren Unterlagen der Anbieter, jede Fremdaussage mit Quelle und Abrufdatum. Angebote und Vertragswerke ändern sich häufig; für andere Regionen oder Vertriebswege können abweichende Verträge gelten.
- Wo eine Angabe fehlt, steht keine öffentliche Angabe. Eine fehlende Angabe ist keine Aussage über das Produkt.
Ein unabhängiger Blick von außen
Für die großen internationalen Plattformen lohnt der Abgleich mit der Übersicht „Gängige KI-Tools: Wie steht es um den Schutz der Daten?“ der Wirtschaftskanzlei VISCHER (Lucian Hunger und Jonas Baeriswyl, Stand 8. Juli 2026). Sie bewertet einen Teil derselben Plattformen entlang von Auftragsbearbeitungsvertrag, Personendaten, vertraulichen Daten und Berufsgeheimnissen, aufgeschlüsselt bis auf den einzelnen Tarif, und macht damit sichtbar, wie stark das Ergebnis an Tarif und Konfiguration hängt. Wichtig für die Einordnung: Die Übersicht beruht auf Verträgen für Schweizer Kunden, für deutsche Kanzleien gelten DSGVO, § 203 StGB und § 62a StBerG. Übersicht der Kanzlei VISCHER ansehen (PDF)
Dein Anbieter ist nicht dabei? Die Anbieter-Checkliste stellt die Fragen, die für jede KI-Lösung gelten.
